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Beschraenkte Antworten Der Bundesregierung

Parlamentarisches Fragerecht: Regierung hat Auskunftspflicht

Beschränkte Antworten der Bundesregierung

Trotz des Fragerechts der Abgeordneten ist die Auskunftspflicht der Bundesregierung eingeschränkt. So beantwortete die Bundesregierung nur 300 Anfragen der Bundeskanzlerin. Diese Auskunftspflicht gilt auch für Abgeordnete in ihrer Eigenschaft als Bürger, unabhängig vom parlamentarischen Fragerecht.

Sonderrecht für Bundestagsabgeordnete

Aufgrund ihres besonderen Fragerechts haben Bundestagsabgeordnete einen Anspruch auf Auskunft von der Regierung. Diese Auskunft muss schriftlich erfolgen und darf nicht unterlassen werden. Die Regierung ist verpflichtet, alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen.

Fazit

Das parlamentarische Fragerecht ist ein wichtiges Instrument der Gewaltenteilung. Es ermöglicht Abgeordneten, die Regierung zu kontrollieren und sicherzustellen, dass sie ihren Pflichten nachkommt. Die eingeschränkte Auskunftspflicht der Bundesregierung schränkt diese Kontrolle jedoch ein. Um die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Regierung zu gewährleisten, ist es notwendig, das Fragerecht der Abgeordneten zu stärken und die Auskunftspflicht der Regierung zu erweitern.


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